Puchheim unterstützt die Städteinitiative für Tempo 30 "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten"

Sieben Städte in Deutschland, darunter aus Bayern die Stadt Augsburg, haben eine Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" ins Leben gerufen.

Ziel ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, damit Kommunen selbst Tempo 30 dort anordnen können, wo sie es für sinnvoll halten - auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.

Für Tempo 30 gibt es viele Gründe:

- Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.

- Die Straßen werden leiser - und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.

- Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.

Und: Die Straßen werden wieder "lesbarer", Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich wie z.B. in der Obereren Lagerstraße und der Lagerstraße mit Tempo 20, 40, 50, 30, 50 und wieder 40 im Verlauf vom Bahnhof bis zur Stadtgrenze zu Gröbenzell!), das Miteinander wird gestärkt und der Schilderwald gelichtet.

Und es müssen keine teuren Lärmgutachten erstellt werden wie für die Augsburger Straße in Puchheim-Ort, um dort Tempo 30 anordnen zu können.

Der Stadtrat hat sich am 23. November 2021 einstimmig (!) dieser Initiative angeschlossen. Bis heute haben sich rund 1100 Kommunen am Bündnis beteiligt.

Nach langer Vorbereitung wurde nun im Bundestag eine Aktualsierung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der einen Teil der Städte-Forderungen beinhaltete. Leider hat der Bundesrat - auch mit den Stimmen der bayerischen Staatsregierung - dieses Gesetz im Dezember 2023 abgelehnt, so dass nun erst einmal gar nichts passiert. Das haben wir CSU und FW zu verdanken.

 

Gesundheitliche Auswirkungen von Windrädern?

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob Windräder auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Dabei werden Belästigungen durch Schall, Schattenwurf, Lichemissionen durch die Hinderniskennzeichnung oder auch Eiswurf genannt.

Zu diesen Themen hat nun das Umweltbundesamt im November 2016 das Positionspapier "Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen" veröffentlicht (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/moegliche-gesundheitliche-effekte-von) und erklärt den aktuellen Wissensstand.

Zusammenfassend wird u.a. festgestellt:

"Der technische Standard von Windenergieanlagen (WEA) hat sich in den letzten Jahren stark verbessert. WEA sind nicht nur leistungsfähiger geworden, sondern auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit verbessert worden. Problematische und für die Gesundheit mit Risiken behaftete Aspekte, wie Eis- und Schattenwurf, sowie der Stroboskopeffekt wurden durch technisch-bauliche Maßnahmen reduziert beziehungweise vollständig beseitigt, so dass bei Einhaltung der Vorschriften die gesundheitlichen Gefährdungspotentiale sehr gering sind.

Im Hinblick auf akustische Effekte kann für die Infraschallbelastung durch WEA nach heutigem Stand der Forschung davon ausgegangen werden, dass diese im Vergleich mit anderen (natürlichen und anthropogenen) Quellen sehr gering ist, so dass es hierbei nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt. ..."

Es ist daher nicht verständlich, warum in Bayern die sog. "10H-Regelung" (d.h. der Abstand der Windkraftanlage muss der 10fachen Höhe entsprechen, bei modernen Anlagen also rund 2000 Meter!) aufrecht erhalten wird. Diese Regelung hat den Ausbau der Windenergie in Bayern inzwischen fast komplett zum Stillstand gebracht. Eine Rückkehr zur individuellen Prüfung, die bislang schon Mindestabstände von rund 800 Meter berücksichtigt hatten, ist dringend erforderlich, denn ohne den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine Energiewende nicht zu schaffen.

 

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